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Bad renovieren und bis zu 1.200 Euro Steuern sparen |
Arbeitskosten in Installateurrechnungen steuerlich absetzenAb dem 1. Januar 2009 können Sie sich bis zu 1.200 Euro Steuern sparen, wenn Sie die Rechnungen Ihres Installateur zum Beispiel für eine Badrenovation bei Ihrer Lohn- oder Einkommenssteuererklärung einreichen. Als Kunde Ihres Installateur können Sie ab 2009 die Arbeitskosten in Handwerkerrechnungen bis zu einer Höhe von 6.000 Euro steuerlich geltend machen, wovon Ihnen das Finanzamt maximal 20% erstattet, also bis zu 1.200 Euro. |
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